Bitumenemulsion und Umwelt
Ihre gute Umweltverträglichkeit verdanken sie ihrem wässrigen Charakter und dem fehlenden bzw. geringen Gefährdungspotenzial ihrer Inhaltsstoffe. Trotzdem sind Bitumenemulsionen in Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft, bedingt durch eine vorübergehende Mischbarkeit mit Wasser. So sehen z. B. die vorgeschriebenen Einstufungsprüfungen eine Exposition von Fischen in verdünnter Form vor, um Umweltgifte nachzuweisen. Die Fische erleiden dabei einen Tod durch Erstickung infolge des Verklebens der Kiemen und nicht etwa in Folge einer Vergiftung. Dasselbe Schicksal würden Fische auch bei einer Exposition in Milch erleiden, so dass demnach Milch ebenso als wassergefährdender Stoff einzustufen wäre. Milch untersteht jedoch dem Lebensmittelgesetz, das derartige Einstufungen nicht kennt.
Quelle: „Bitumenemulsionen in Straßenerhalt und Straßenbau“, A. Holl
Bitumenemulsion und Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bitumenemulsionen sind keine Gefahrstoffe. Sie sind nicht brennbar, nicht selbstentzündlich, nicht explosibel, nicht toxisch und nicht gesundheitsschädlich. Wegen des geringen Gefährdungspotenzials sind beim Umgang mit Bitumenemulsionen – wie bei allen filmbildenden Stoffen – nur allgemeine gewerbehygienische Verhaltensregeln zu beachten.
Infolge des sauren Charakters einer kationischen Bitumenemulsion und der Klebewirkung des ausgeschiedenen Bitumens empfiehlt sich die Verwendung eines Handschutzes. Bei Hautkontakt ist Abwaschen unter Verwendung einer milden Seife angezeigt. Die Haut ist ggf. einzucremen. Bei Gefahr eines Augenkontaktes ist eine Schutzbrille zu tragen.
Quelle: „Bitumenemulsionen in Straßenerhalt und Straßenbau“, A. Holl
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